AGB

Liebes Mitglied,


damit Du uns besser kennenlernst und um Dir erste Fragen zu beantworten, hier einige Infos.

Zunächst einmal, wir wollen unsere Mitglieder und Patienten so informieren, dass sie es auch verstehen können und uns dabei, soweit dies möglich ist, aller juristischen Formulierungen enthalten.

 

Grundsätzliche Bemerkungen:


Das „liebe“ Geld: 

Unser Mitgliedsbeiträge betragen ab 22,50€ und 36,50€ pro Monat. Familienmitgliedschaften inklusive drei Personen 64,50€, jedes weitere Familienmitglied kostet nur 9,50€. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr i. d. H. von 60,00€ pro volljährigen Mitglied erhoben. Ermäßigungen sind möglich, müssen aber begründet und beantragt werden. Ab 01.01.2024 erhöht sich der Beitrag um 5,00€ pro Monat.

Die Anmeldung zur Mitgliedschaft gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, falls nicht drei Monate vor Ablauf des Jahres, die Mitgliedschaft schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wurde. Das Beitragsjahr beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Mitgliedsantrages. Erst nach der Zahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Beitrages - bist Du gegen Sportunfälle versichert! Solltest Du, aus welchen Gründen auch immer Deine Mitgliedschaft beenden und Dich später erneut anmelden, werden die Aufnahmegebühren wieder fällig.

Bei Familienmitgliedschaften werden die zu zahlenden Aufnahme- und Verwaltungsgebühren nur für die Familienmitglieder fällig, die 16 Jahre und älter sind. Bei Trennung, Scheidung usw. oder dem erreichen der Altersgrenze (16 Jahre) eines Familienmitglieds, werden sofort die Aufnahmegebühren fällig, ein Sonderkündigungs-recht kann das ehemalige Familienmitglied daraus nicht ableiten. Jedes volljährige Mitglied hat den Vertrag persönlich zu unterzeichnen.


Es obliegt jedem Mitglied alle Sachverhalte, die seinen Beitrag und dessen Änderungen betreffen, dem RPGH e. V. unaufgefordert mitzuteilen. Tut er dies nicht, können alle anfallenden Gebühren nachgefordert werden!

Der Familienbeitrag bezieht sich immer auf zwei Erwachsene und ein - im selben Haushalt - lebendes Familienmitglieder. Ausnahmen können im Einzelfall gewährt (getrennt lebende Elternteile, Patchwork usw.) und müssen schriftlich bestätigt werden.

Einzelne Familienmitglieder - mit mehr als zwei volljährigen Personen (in der Familienmitgliedschaft), die Reha-Sport im RPGH betreiben, werden behandelt wie Reha-Sportmitglieder.


Reha-Sport-Mitglieder, die den Reha-Sport beenden aber nicht alle Einheiten absolvierten, müssen die Kosten für die entfallenen Kursstunden entrichten und werden wie Mitglieder mit einer Einzelmitgliedschaft behandelt.

Der extrem günstige Familien- und Rehabeitrag soll eine Motivation sein etwas zusätzlich für sich zu tun und nicht als preiswerte "Fitnessmitgliedschaft" missbraucht werden!

 

Fällig wird der Beitrag zum 1. oder 15. des Monats.

Der RPGH kann aber auch zu anderen Terminen einziehen.

Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, sind die banküblichen Gebühren, sowie 5,00€ Bearbeitungsgebühren fällig!


Barzahler und die Mitglieder, die ihren Beitrag überweisen, haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass dieser Termin eingehalten wird. Bei Verzug von 7 Tagen wird eine Nachforderungsgebühr von 3,00€ fällig, nach 14 Tagen sind weitere 7,00€ an den Verein zu entrichten.

Barzahler müssen Ihre Beiträge immer für 3 Monate im voraus entrichten.


Schriftlich muss nur einmal gemahnt werden. Sollte zum dort gesetzten Termin nicht bezahlt sein, kann der gesamte Jahresbeitrag auf einmal fällig werden. Wir bitten unsere Mitglieder deshalb dringend um rechtzeitige Begleichung ihrer Beiträge, damit uns dieser, für alle unangenehme Vorgang erspart bleibt!!!

 

Was könnt Ihr tun, wenn es einmal knapp wird!

Wir wollen, dass Ihr gesund werdet und/oder bleibt! Dafür verwenden wir schließlich Eure Beiträge! Solltest Du einmal ein Problem haben und Deine Teilnahmegebühren nicht rechtzeitig entrichten können, dann sprich bitte sofort mit uns, um unnötigen Verwaltungsaufwand, hohe Stornokosten, Rückbuchungen und Mahnkosten zu vermeiden. Wir wollen Dir helfen, also bitte hilf Du auch uns. Wir investieren lieber in die Ausstattung unserer Sportstätte, als in unnötige Bank- und Mahngebühren oder unnötigen Verwaltungsaufwand

 

Kursgebühren sind in unterschiedlicher Höhe zu entrichten, je nach Kurs oder Workshop. 


Eine Kurzzeitmitgliedschaft von einem Monat kostet 45,00€ und gewährt für diesen Zeitraum alle Rechte und Pflichten eines Gastmitgliedes. Maximal ein weiterer Monat - kann im begründeten Ausnahmefall gewährt werden. Ein Anspruch von Seiten des Antragstellers gibt es nicht. Der Beitrag für den zweiten Monat erhöht sich um 5,00€ auf 50,00€.

 

Wir arbeiten mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern zusammen. Diese bieten ihren Versicherten die unterschiedlichsten Angebote der Kostenbeteiligung. Dies können kostenlose Kurse, Erstattungen in Geld, Rabatte usw. sein. Gerne beantworten wir die Fragen, ob und in welcher Weise Deine Kasse mit uns zusammen arbeitet und welche Vergünstigungen oder besondere Angebote sie und wir Dir deshalb bieten können!

 

Das Mitbringen von Speisen und Getränken (aller Art) ins Zentrum ist und bleibt nicht gestattet. Hierzu gehören auch Kaugummis, deren Verzehr auf dem ganzen Gelände (auch Parkplätze) nicht gestattet ist.


HINWEIS: Da im Hause isotonische Getränke zum Preis von 0,80 Cent angeboten werden, handelt es sich nicht um eine unangemessene Benachteiligung der Sportler, wenn wir auf dieses Gebot bestehen müssen. Mit diesem Preis liegen wir weit unterhalb der möglichen marktüblichen Preise und erst recht weit unterhalb der Gastronomiepreise. Insoweit sind unsere dbzgl. AGB nicht zu beanstanden und haben weiterhin Bestand! Siehe auch: LG Stade (AZ: 4 O 35/97) und OLG Brandenburg (AZ: 7 U 36/03)


Rauchen innerhalb der Trainingsstätte ist strengstens untersagt und wird nur vor der Einrichtung geduldet, aber auch dort nicht gerne gesehen.

Die Hygienebestimmungen der Hausordnung sind strikt zu beachten!

 

Medizinisches:
Bitte habe Verständnis, dass die geschäftsführende Vereinsleitung keine medizinischen Weisungsbefugnisse besitzt. Solltest Du bzgl. Deiner Reha, eines Workout, eines Kurses oder des Kursprogrammes Fragen haben, dann wende Dich bitte vertrauensvoll an unsere physiotherapeutische Leitung. Sie wird Dich umfassend beraten und Dir ein optimales Trainingsprogramm anbieten.

 

Unsere Philosophie ist einfach:

Du stehst in jeder Beziehung im Zentrum des Heilungs- und Gesunderhaltungsprozesses. Wir helfen Dir und unterstützen Dich dabei - gesund zu werden oder zu bleiben. Wir haben die Kenntnisse, Du hast die Kraft und den Willen! Ohne Deine aktive Teilnahme sind unsere Therapeuten/innen, Übungsleiter- und Trainer/innen nicht in der Lage Dir zu helfen. Neben der reha-sportlichen Bewegung, steht die Aufrechterhaltung anderer Fähigkeiten und Fertigkeiten in unseren Kursen (und an den Geräten) an oberster Stelle.

Als da wären: Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Koordination und Beweglichkeit, aber selbstverständlich auch der Spaß und die Freude am gemeinsamen Sport.

 

Lachen ist schließlich auch bei uns die beste Medizin!

 

Rechtliches:
Um Dich nicht unnötigen Risiken oder Belastungen auszusetzen, müssen wir sehr genau wissen, wie es körperlich um Dich steht. Zunächst solltest Du den Aufnahme-Fragebogen ausfüllen, dieser geht an unsere physiotherapeutische Leiterin, die ihn und die ärztliche Verordnung (so vorhanden) auswertet und mit Dir vor dem Teilnahmebeginn eingehend bespricht. Falls notwendig werden wir (mit Deinem schriftlichen Einverständnis) noch offene Fragen mit Deinen Ärzten abklären (gilt nur für Personen mit Reha-Verordnung). Minderjährige Mitglieder müssen uns eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern und evtl. eine aktuelle ärztliche Sporttauglichkeitsbescheinigung (Attest) vorlegen!


Die ausgehängten Nutzungs- und Trainingsbestimmungen (Hausordnung) in der Trainingsstätte sind für alle Mitglieder bindend, gleiches gilt für die Satzung des RPGH e.V..


Trotz aller Sorgfalt, kann der Verein keine allgemeine Haftung für Schadensersatz- und Schmerzensgeld usw. übernehmen. Der Verein schließt jede Haftung aus und haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz! Wir haften nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände!

 

Sonderkündigungsrechte:

Der Verein hat das Recht schwere Disziplinverstöße oder satzungswidriges Verhalten eines Gastmitgliedes mit fristloser Kündigung zu ahnden. 

Dagegen kann das Gastmitglied schriftlich Widerspruch vor dem Schiedsgremium des RPGH e. V. einlegen. Bis zu dessen Entscheidung bleiben ausgesprochen Trainingssperren wirksam.

Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn sie weiter als 40 Kilometer von ihrem (zum Zeitpunkt der Anmeldung) Wohnort verziehen und sich damit vom Sportzentrum entfernen. Auf Antrag kann - "das Ruhen" - des Mitgliedsvertrages beantragt werden. Jeder Monat der "Ruhend" gestellt wurde, wird dem Mitgliedszeitraum angehängt! Bei Krankschreibungen von 2 bis 3 Monaten kann der Verein dem Gastmitglied einen Freimonat auf Antrag gewähren, welcher der Vertragslaufzeit jedoch angehängt wird. 

Für alle o. g. Fälle muss das Gastmitglied Belege vorlegen! Eine krankheitsbedingte Kündigung können wir nur akzeptieren, wenn ein Attest vorgelegt wird. 

Der Mitgliedsbeitrag darf nach Ablauf des ersten Mitgliedsjahres durch den RPGH e. V. angepasst werden. Hierüber ist das Mitglied zu informieren - (www.rpgh.de) und durch Aushang (DSGVO konform) - sollte er diese Anpassung nicht akzeptieren, darf er innerhalb von 4 Wochen - nach der ersten Bekanntgabe der Beitragsanpassung kündigen. Eine postalische Mitteilung an das Mitglied ist nicht notwendig!

Rückvergütungen auf gezahlte Beiträge oder Anmeldegebühren sind nicht möglich! Beitragsfreie Monate (bei ruhenden Mitgliedschaften) werden der Vertragsdauer komplett angehängt. Um den gleichen Zeitraum verlängert sich die Kündigungsfrist. Bei einer Kündigung während der Ruhendphase wird der Beitrag sofort wieder in voller Höhe fällig. 

Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Kündigungen per Email akzeptieren wir nicht!

 

Datenschutz:

Die Satzung des RPGH e. V. verbietet jedwede Weitergabe von Daten an Dritte. Ohne Dein schriftliches Einverständnis geben wir keine Daten weiter!

Deine medizinischen Daten stehen nur den Übungsleiter/innen und den dafür qualifizierten Personen zur Einsicht zur Verfügung. Lediglich zum Zwecke der Abrechnung, dürfen -nur- die dafür notwendigen Daten verarbeitet und gespeichert werden! Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nicht notwendige Daten werden nicht erhoben und gespeichert.

 

Abschließendes:
Wer redet, dem kann geholfen werden, sagt ein Sprichwort. Sprich bitte mit uns, wenn Du Fragen hast oder etwas nicht verstehst! Wir haben es uns zur Aufgabe und zur Pflicht gemacht Dir und den anderen Mitgliedern zu helfen. Vereinbare bitte einen Termin mit der ÜL oder der therapeutischen Leitung, falls Du weitergehende Hilfe benötigst. 

Stand 19.12.2020


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